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Gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Gesetzlich geschützte Biotope in Nordrhein-Westfalen


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Darf ich eine gesetzlich geschützte Fläche noch nutzten?

In der Regel kann eine solche Fläche so genutzt werden wie bisher. Denn durch die – meist extensive Nutzung - ist der Lebensraum entstanden bzw. erhalten geblieben. Es müssen aber alle Handlungen unterbleiben, die zu einer Zerstörung oder Beeinträchtigung des Biotops führen können. Bei einer Feuchtwiese wäre dies z.B. der Einbau einer Drainage, bei Magergrünland eine intensive Düngung. Mit konkreten Fragen hierzu sollten Sie sich an die untere Naturschutzbehörde wenden.