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Informationen für die Eigentümerinnen und Eigentümer
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 42 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) die gesetzlich geschützten Biotope im Rahmen einer flächendeckenden Biotopkartierung in NRW erfasst und in Karten abgegrenzt.
Die untere Naturschutzbehörde teilt Eigentümerinnen und Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberchtigten auf Anfrage mit, ob sich auf ihrem Grundstück ein gesetzlich geschützter Biotop befindet oder ob eine bestimmte Maßnahme verboten ist.
Im Rahmen des Fachinformationssystems "Gesetzlich geschützte Biotope in NRW" haben die Kreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, die Eigentümer über den aktuellen Stand der Biotopkartierung in entsprechenden textlichen Hinweisen und Karten zu informieren.